LANDKREIS (hb/m). "Ich habe im Deutschen Bundestag am Freitag eine Verschiebung des Stichtages für Verwendung embryonaler Stammzellen abgelehnt", erklärt der Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy. Die Mehrheit des Parlaments hat anders entschieden. Nunmehr werden embryonale Zelllinien, die vor dem Stichtag 1. Mai 2007 entstanden sind, aus dem Ausland zu Forschungszwecken importiert werden können. Zuvor galt der Stichtag 1. Januar 2002. Der damaligen Entscheidung habe er, so Edathy, nach Abwägung von Für und Wider zugestimmt, einer Verschiebung des Stichtages nunmehr aber nicht.
Für die Forschung Embryonen zu töten stehe dem Prinzip des Lebensschutzes prinzipiell entgegen und sei unter erheblichen Restriktionen, so der SPD-Bundestagsabgeordnete, allenfalls dann zu verantworten, "wenn die Forschungsergebnisse einen nennenswerten Durchbruch für therapeutische Maßnahmen bei schweren Erkrankungen erbrächten".
Solche Erfolge konnten in den letzten Jahren nicht nachgewiesen werden. Es sei zudem wissenschaftlich strittig, ob sie erreichbar seien beziehungsweise nicht auch durch die unproblematische Forschung an Stammzellen, die Erwachsenen entnommen werden, erzielt werden könnten.
Eine Stichtags-Verschiebung sei darüber hinaus mit dem Risiko behaftet, "dass Begehrlichkeiten geweckt werden könnten, in der Zukunft weitere Verschiebungen erfolgen zu lassen". Dies würde dem Sinn einer Stichtagsregelung zuwider laufen.