LANDKREIS. Die Brut- und Setzzeit hat, bedingt durch den milden Winter, sehr früh begonnen. Am 1. April beginnt sie auch amtlich - dann gilt nämlich in Wald und Flur Anleinpflicht für Hunde. Naturfreunde können bereits jetzt Bodenbrüter und auch Hasen bei der Fortpflanzung beobachten. Den Jung- und Muttertieren zuliebe bitten Förster und Revierpächter, die meist selbst Hundebesitzer sind, unbedingt die Hunde angeleint zu halten und auch selbst auf den Wegen zu bleiben! In den meisten Gemeinden findet sich eine "Hundespielwiese", wo die teire ihren Bewegungsdrang mit Artgenossen ausleben können.
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Anleinpflicht für Hunde
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