1. Elektronische Bestätigung der Versicherung ersetzt "Doppelkarte"

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    LANDKREIS. Am dem 1. März haben alle Versicherungsunternehmen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen so genannte elektronische Versicherungsbestätigungen als Ersatz für die altbekannten "Doppelkarten" eingeführt. Der Kunde erhält zur Vorlage bei der Zulassungsstelle einen siebenstelligen, alphanumerischen Code, die so genannte VB-Nummer. Diese VB-Nummer wird in einer Übergangsphase zusätzlich auf eine Papier-Bestätigung nach altem Muster aufgedruckt. Gibt ein Kunde seine VB-Nummer bei einem Zulassungsvorgang an, kann die Behörde über das Kraftfahrtbundesamt von der zentralen Koordinierungsstelle der Autoversicherer die erforderlichen Daten online abfordern.

    Sobald eine Zulassungsbehörde an diesem elektronischen Verfahren teilnimmt, werden ab dem Stichtag nur noch Zulassungen mit gültiger VB-Nummer durchgeführt, dass heißt "Doppelkarten" ohne VB-Nummer werden nicht mehr akzeptiert. Der Landkreis Schaumburg ist zum 1. Juni als Teilnehmer an dem neuen Verfahren angemeldet. Daher können bis zum 31. Mai noch alte "Doppelkarten" als Versicherungsnachweis anerkannt werden. Ab dem 1. Juni ist im Landkreis Schaumburg eine Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung möglich. Bei der Zulassung in den umliegenden Landkreisen können andere Termine gelten.

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