LANDKREIS. Am 7. Februar feierte das JobCenter Schaumburg mit den Geschäftsstellen in Stadthagen und Rinteln seinen dreijährigen Geburtstag. Eine der größten Sozial- und Arbeitsmarktreformen der Nachkriegszeit, auch mit "Hartz IV Reform" bezeichnet, wurde mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II am 1. Januar 2005 realisiert. Für rund 15 000 Menschen im Landkreis Schaumburg änderten sich Grundsicherungs- und Förderleistungen, Zuständigkeiten und Ansprechpartner. Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurden zusammengeführt. Aktivierung und Integration in Erwerbsarbeit erhielten klare Priorität. Auch sehr marktferne Gruppen aus der Sozialhilfe wurden in das neue Sicherungssystem einbezogen. Für die Umsetzung des neuen Rechts wurden völlig neue Strukturen geschaffen. Lediglich circa 25 Prozent der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) sind so gut vorbereitet, dass sie unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. 75 Prozent benötigen Hilfen. Diesen Förderbedarf gilt es zu erschließen und zu realisieren.
Die Herausforderung an das JobCenter als Arbeitsgemeinschaft hält an. Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) stellt eine völlig neue Organisationsform ohne Vorbild dar. Sie nimmt die Aufgaben des SGB II einheitlich wahr und hat einen eigenen Rechtsstatus. Nach drei Jahren wird deutlich: Die Arge funktioniert und wird den Anforderungen gerecht. Von allen Seiten war hohes Engagement und viel Flexibilität erforderlich. Natürlich stießen beim Aufbau und der Entwicklung der Arge immer wieder unterschiedliche Sichtweisen und Interessen der beiden Träger aufeinander. Alle Anforderungen wurden im Ergebnis einvernehmlich erfüllt. Überwiegend kann festgestellt werden, dass die Mitarbeiter von Kommunen und Agentur zu schlagkräftigen Teams zusammengewachsen sind. Insgesamt wird deutlich, dass mit der Umsetzung des SGB II schon jetzt eine erkennbar neue Qualität aktivierender Hilfen und Arbeitsförderung realisiert wurde. Arbeitsstellen können schneller besetzt werden, die Menschen reagieren flexibler auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Das "Fördern und Fordern" trägt erste Früchte.
Am 21. Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht der Umsetzung des SGB II eine völlig neue Wendung gegeben, die zwar nicht sofort, allerdings mittel- bzw. langfristig wirksam werden wird. Argen sind in ihrer jetzigen Form wegen einer unzulässigen Mischverwaltung von Bund und Kommunen nicht mit der Verfassung vereinbar, so der Spruch aus Karlsruhe. Bis Ende 2010 hat der Gesetzgeber Zeit, eine verfassungsverträgliche Organisationsform für die Umsetzung des SGB II zu finden und gesetzlich zu regeln. Für die Argen beginnt eine schwierige Phase, in der sie auf der einen Seite ohne Einschränkung arbeitsfähig bleiben sowie angestoßene Entwicklungsprozesse weiterführen und planen müssen. Gleichzeitig jedoch mit Blick auf das Urteil eine innere Stabilität sichern müssen. Es wird viel vom verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten mit dieser Umbruchsituation abhängen, um Auflösungstendenzen und Leistungseinbrüche zu vermeiden. Für beides gibt es eigentlich keinen Grund. Denn die Arge ist leistungsfähig, die Ergebnisse können sich sehen lassen. Ein Nachfolgemodell muss erst noch entwickelt werden. Es ist besonders wichtig, dass alle Beteiligten diesen neuen Prozess verantwortungsvoll und ohne Reibungsverluste, unter Berücksichtigung der guten Erfahrungen aus der Praxis, systematisch fortentwickeln, so Michael Stemme, Geschäftsführer des JobCenter. Die drei Jahre Praxis können jedoch genutzt werden. Die Diskussion könnte jetzt auf einer besseren Grundlage geführt werden. Es gibt Erfahrungswerte und in einiger Zeit werden erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation verfügbar sein.
Im SGB II können schon jetzt Erfolgsfaktoren benannt werden: Eine vor Ort gesteuerte Leistungsgewährung, Arbeitsförderung und soziale Betreuung aus einer Hand und interdisziplinär vernetzt, Einbettung in lokale und regionale Netzwerke von Behörden, Unternehmen und sonstigen Akteuren. Die mittlerweile gut organisierte Bildungslandschaft, die insbesondere auch den Anforderungen des SGB II Klientels vor Ort immer besser gerecht wird. Die Nutzung der Erfahrungen der Arbeitsagenturen und der Kommunen. Lokale Ausrichtung verknüpft mit einer überregionalen Koordination und der Nutzung überregionaler Strukturen für Technik, Benchmark, Qualifizierung und natürlich auch überregionale Arbeitsvermittlung. Bei der Suche nach einer neuen Form der praktischen Umsetzung sollten diese sichtbaren Erfolgsfaktoren berücksichtigt werden. Nur die Berücksichtigung der Erfahrung aus den vergangenen drei Jahren und die Einbeziehung der Evaluationsergebnisse wird eine nachhaltig gefestigte und erfolgversprechende Aufbauorganisation entstehen lassen, so Stemme.