1. Region klagt gegen das Land

    Widerspruch gegen Bescheid des Landes zur Änderung des Finanzausgleichs ein

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    REGION. Die Region Hannover zieht gegen das Land vor Gericht. Grund sind die Veränderungen beim Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG). Die Einführung eines sogenannten Flächenfaktors kostet die Region nach Modellrechnungen des Landesamtes für Statistik jährlich rund 30 Millionen Euro. Die Klage gegen den Festsetzungsbescheid des Landesamtes für Statistik für das Jahr 2007 liegt jetzt beim Verwaltungsgericht Hannover.

    "Durch den Flächenfaktor wird die Region Hannover in erheblichem Maß benachteiligt", sagt Regionspräsident Hauke Jagau. "Der Faktor ist sachlich nicht gerechtfertigt." Fläche allein sei schließlich kein Kostenfaktor. So würden dünn besiedelte, großflächige Landkreise bevorzugt. Die Region Hannover mit ihren 1,2 Millionen Einwohnern habe dagegen das Nachsehen. "Nachvollziehbar wäre, wenn etwa die Straßenlänge maßgeblich wäre, wie das früher der Fall war", sagt Jagau. "Aber die jetzt gültige Regelung ist einfach willkürlich." Jagau weist darauf hin, dass etwa die Landkreise Lüchow-Dannenberg und Soltau-Fallingbostel mehr Geld vom Land für Straßenunterhaltung und Schülerbeförderung erhalten als sie überhaupt aufwenden. Die Region Hannover dagegen erhalte dafür nicht einen Cent. "Einerseits fordert uns das Land regelmäßig auf, den Haushalt zu konsolidieren. Andererseits durchkreuzt es unsere Bemühungen durch solche absurden Regelungen", sagt der Regionspräsident.

    Nach der alten Regelung hätte die Region Hannover 2007 einer Modellrechnung des Landesamtes für Statistik zufolge insgesamt 177,7 Millionen Euro Zuweisungen aus dem Finanzausgleich erhalten. Laut Festsetzungsbescheid des Landesamtes für Statistik, mit dem die Finanzzuweisungen des Landes an die Region nach dem NFAG festgeschrieben sind, erhält die Region jedoch nur 147 Millionen Euro. Auch in den nächsten Jahren würden sich die Einbußen in dieser Größenordnung fortsetzen. Die Änderung des Gesetzes gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2007 und betrifft neben den Schlüsselzuweisungen für die der Region übertragenen Aufgaben auch die Finanzhilfen für Investitionen.

    Die Region Hannover steht mit ihrem Anliegen nicht allein da: Der Landkreis Peine hat ebenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Die Landkreise Schaumburg und Hildesheim haben Widerspruch gegen den Bescheid des Landes eingelegt. Es wird erwogen, gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz des Landes vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg zu erheben.

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